Ablauf der Behandlung

Grundsätzlich gilt: Sie können direkt in die Praxis kommen oder sich von Ihrem Arzt überweisen lassen.

Sprechstunde ( ca. 1-2 Sitzungen á 50 Min.)
  • Hier können 'Probleme' geschildert werden
  • Feststellung von Anhaltspunkten für eine psychotherapeutische Behandlung
  • Empfehlung zum weiteren Vorgehen

Probatorische Phase (bis zu 6 Sitzungen á 50 Min.)
  • Dient dem gegenseitigem Kennenlernen
  • Erste Diagnostik und Behandlungsplanung

Antrag auf Psychotherapie
Wenn der Psychotherapeut eine Indikation getroffen und sich der Patient bzw. seine Bezugspersonen für eine psychotherapeutische Behandlung entschieden hat, wird  ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Dieser Antrag läuft über die gesetzliche oder private Krankenversicherung bzw. Beihilfe.  In der Regel bedarf es der Unterschrift der Erziehungsberechtigten bei minderjährigen PatientInnen. Es gibt Ausnahmefälle, bei denen auch 16- jährigen PatientInnen ohne das Einverständnis ihrer Eltern eine Therapie beginnen können.
Die hierfür notwendigen Informationen und Formulare erhalten Sie in unserer Praxis.

Psychotherapeutische Behandlung
Die Behandlung in unserer Praxis orientierten sich an der Persönlichkeit und an den Bedürfnissen des jeweiligen Menschen. Die Behandlungsziele werden immer gemeinsam formuliert und im weiteren Behandlungsverlauf überprüft.
Häufig beginnt eine Therapie mit einem wöchentlichen Sitzungsabstand, der später je nach Bedarf schrittweise vergrößert werden kann. Die Behandlung kann auch ganz oder teilweise als Intensivtherapie mit mehreren Sitzungen pro Woche durchgeführt werden. Es gilt der Grundsatz:  "Soviel Therapie wie nötig".


Gesetzliche Krankenkassen:
Nach den Psychotherapierichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen ist die Verhaltenstherapie als Kassenleistung anerkannt. Die Kosten werden bei entsprechender Indikation zu 100 % von allen Krankenkassen übernommen.

Private Krankenversicherungen:
In der Regel übernehmen die privaten Versicherungen die Kosten für eine Verhaltenstherapie. Da die Bedingungen jedoch teilweise von denen der gesetzlichen Versicherungen abweichen, sollten Sie vor Beginn der Behandlung die Möglichkeit der Kostenübernahme klären.

Beihilfe:
Auch die Beihilfe übernimmt grundsätzlich die Kosten für eine Verhaltenstherapie.

Beratung und Coaching:
Infrage kommen kann eine Beratung z.B. bei PatientInnen über 21 Jahre. Darüber hinaus können auch Instituationen (z.B. Kitas, Schulen, Wohngruppen) Beratung von einem Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeuten im Sinne eines Fachaustausches in Anspruch nehmen.
Beratung und Coaching gehören nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen, sondern werden in der Regel als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) privat in Rechnung gestellt.

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